Eine Patentanmeldung kann – je nachdem welche Anmeldestrategie verfolgt wird – z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim europäischen Patentamt eingereicht werden. Ein Patent anmelden kann prinzipiell jede natürliche oder juristische Person und benötigt hierfür auch keinen Patentanwalt oder Rechtsanwalt.

Allerdings zeigt die Praxis, dass Patentanmeldungen, welche ohne die Hilfe eines Patentanwalts eingereicht wurden, oftmals den Kern der Erfindung nicht hinreichend genau beschreiben. Fehler die hier gemacht werden, können später nicht mehr wieder gut gemacht werden, da einer Anmeldung nichts mehr hinzugefügt werden darf.

Wie und wo kann man ein deutsches Patent anmelden?

Kosten einer Patentanmeldung?

Eine Patentanmeldung kann man beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA), bei der Dienststelle in Jena oder beim Technischen Informationszentrum in Berlin (TIZ) einreichen.

Für die Anmeldung müssen Patentansprüche, eine Beschreibung,  Zeichnungen und eine Zusammenfassung zusammen mit einem Antrag auf Erteilung eines Patentes eingereicht werden. Hierfür ist das beim DPMA erhältliche Formblatt zu verwenden.

Für die Patentanmeldung ist eine Anmeldegebühr von derzeit 60 € zu entrichten. Innerhalb von 7 Jahren muss man dann einen Prüfungsantrag stellen, für den derzeit 350 € fällig werden.

Wann lohnt ein Patent?

Wann rentieren sich die Kosten?

Pateanmeldegebührn sind nur die geringsten Kosten, welche mit dem Schutz einer Erfindung verbunden sind. Das Hinzuziehen eines Patentanwalts zur Ausarbeitung einer Anmeldeschrift, das Stellen des Prüfungsantrags und das Beantworten möglicher Prüfungsbescheide und nicht zuletzt das Zahlen der Aufrechterhaltungsgebühren  machen gewerblichen Rechtsschutz teuer. Dementsprechend kann es Sinn machen, in den Datenbaken der Patentämter zu recherchieren, ob die eigene Erfindung überhaupt neu ist. Dabei sind Stand der Technik Recherchen von Patentrecherchen zu unterscheiden.

Allerdings können durch Auswahl einer richtigen  Anmeldestrategie Kosten eingespart werden. Als Alternative zum Patent kann auch das kostengünstigere Gebrauchsmuster einen sinnvollen Schutz gewährleisten.

Die Gebühren für deutsche Schutzrechte können auf der Internetseite des DPMA abgerufen werden.

Für KMUs, Startups, Einzelerfinder, die in den letzten 5 Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster eingereicht haben, könnte die Förderung des BMWi: Signo KMU Patentaktion interessant sein. Hier werden Kosten vom BMWi anteilig mit bis zu 8.000EUR gefördert

Die Patentanwaltskanzlei Stütz berät Sie gerne bei der Ausarbeitung und Einreichung einer Patentanmeldung.