Aufgrund der in letzer Zeit häufigeren Nachfragen unserer Mandanten, ob Sie diese oder jene Gebühr für Ihre Patentanmeldung Markenanmeldung oder Designschutzanmeldung zahlen müssen, möchten wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich vor irreführenden Zahlungsaufforderungen warnen.

Meist handelt es sich um Angebote von nichtamtlichen Registern, welche oft wie öffentliche Behörden wirken und für die Eintragung in ein privates, mit dem Schutzrecht in keiner Weise zusammenhängendes Register hohe Beträge fordern.

Häufig kann man diese Trittbrettfahrer daran erkennen, dass im Kleingeschriebenen Text das Wort „Angebot“ vorkommt.

Denn die Betreiber bieten ja nur eine Veröffentlichung in ihrem eigenen Register an. Bei Fragen oder im Zweifel können Sie sich gerne an uns wenden!