Ein Design, früher Geschmacksmuster genannt, dient zum Schutz von neuartigen Designobjekten.

Geschmacksmuster

Hierzu zählen alle industriellen oder handwerklichen Erzeugnisse einschließlich Verpackungen, graphischer Symbole und typographischer Schriftzeichen, wenn sie eine so genannte „Eigenart“ besitzen. Ein Designobjekt besitzt eine Eigenart, wenn es sich auch in der Wirkung auf einen Betrachter von herkömmlichen Designs unterscheidet.

Gerade bei kosten- und zeitintensivem Produktdesign ist das Geschmacksmuster ein wirksamer Schutz gegen die Ausnutzung der von Ihnen geleisteten Entwicklungsarbeit.