Neben dem Kartellrecht als Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein wichtiger Bestandteil des Wettbewerbsrechts.
Zum Beispiel ist die Nachahmung von Waren oder
Dienstleistungen nach dem UWG untersagt, wenn dadurch eine Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeigeführt wird.
In diesem Schnittberich zwischen Wettbewerbs- recht und Geistigem Eigentum sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.