In erster Linie dienen Patente, Marken, Gebrauchsmuster Designschutz (früher Geschmacksmuster) als gewerbliche Schutzrechte dazu, die Ergebnisse, die man durch Investitionen in Forschung und Entwicklung erzielt hat, gegen das einfache Kopieren zu schützen.
Mit Hilfe einer Verletzungs-Recherche können Unternehmen prüfen, ob die Gegenstände ihrer Schutzrechte durch Plagiate kopiert werden.
Darüber hinaus dienen Patente und andere gewerbliche Schutzrechte auch dazu, den Wert eines Unternehmens zu steigern beziehungsweise einen Gegenwert für die Aufnahme von Krediten zur Verfügung zu stellen.
Da je nach Branche und Größe eines Unternehmens verschiedene Aspekte der Wirkung von Schutzrechten im Vordergrund stehen, ist für das erfolgreiche Patentmanagement eine individuelle und unterschiedliche Ausrichtung der Schutzrechts-Strategie bzw. Anmelde-Strategie unumgänglich.
Um kosteneffizient arbeiten zu können, sollten Patentabteilungen neben der Bewertung von Erfindungen und Technologien auch eine Patentbewertung ihres Schutzrechts-Portfolios in regelmäßigen Abständen durchführen.
Da auch Patentabteilungen größerer Unternehmen zunehmend unter einem Kostendruck stehen, sollte eine Patentvermarktung integraler Bestandteil des Patent Managements sein – auch hierfür ist eine monetäre Bewertung der einzelnen Schutzrechte unumgänglich.
Erste Hinweise und Indikatoren für die Qualität und den Wert einzelner Schutzrechte können auch mithilfe von quantitativen Bewertungsmethoden ermittelt werden, ohne dass eine Zeit und kostenintensive Analyse eines Schutzrechtes „von Hand“ erfolgen muss.
Hierfür dienen insbesondere bibliografische Daten, wie das Technologiefeld, der Erfindername, die Zitierhäufigkeit und andere.
Natürlich ist aber immer auch zu prüfen ob ein entsprechendes Patent auch patentfähig ist.
Die Patentanwaltskanzlei Stütz berät Sie beispielsweise bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen.